Das Working-Holiday-Visum (WHV) ist ein Visum für junge Menschen, die ein Jahr oder länger in Australien reisen, arbeiten oder beides kombinieren möchten. Es gibt eine Altersgrenze für die Beantragung dieses Visums, die von der Nationalität abhängt. Das Work and Travel Alter für deutsche Staatsbürger liegt aktuell noch bei 30 Jahren. Seit November 2018 können kanadische und irische Staatsbürger bis zu ihrem 35. Lebensjahr ein Working-Holiday-Visum für Australien beantragen. Gleiches gilt für französische, italienische und dänische Staatsbürger und ab dem 1. Juli 2023 auch für Engländer. In den letzten Jahren wurde die Diskussion über eine Anhebung des Mindestalters auf 35 Jahre auch in Deutschland immer wieder geführt. Obwohl bisher noch keine Änderungen umgesetzt wurden, sind wir zuversichtlich, dass die Anpassung der Altersgrenze auch für deutsche Staatsbürger in den kommenden Jahren erfolgen wird. 🙂
Für deutsche Staatsbürger
Wenn es um die Beantragung des Working-Holiday-Visums (WHV) geht, gibt es für deutsche Staatsbürger bestimmte Altersbeschränkungen zu beachten. Um dieses Visum beantragen zu können, musst du mindestens 18 Jahre alt sein, darfst aber nicht älter als 30 Jahre alt sein. Es gibt jedoch eine kleine Ausnahmeregelung, die besagt, dass du das WHV bis zu einem Tag vor deinem 31. Geburtstag beantragen kannst. Leider gibt es bisher noch keine konkreten Pläne, wann die Altersgrenze von 30 Jahren auch für deutsche Staatsbürger auf 35 Jahre angehoben wird. Wir sind zuversichtlich, dass sich dies in den kommenden Jahren jedoch ändert.
Working-Holiday-Visum für Australien beantragen
Du möchtest mit einem Working-Holiday-Visum nach Australien gehen, weißt aber nicht, wo du anfangen sollst, um deinen Aufenthalt zu organisieren? Wir erklären dir alles in diesem Artikel.
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Für Franzosen, Kanadier und Iren
Franzosen können sich seit 2019 für das WHV Australien bis zum Alter von 35 Jahren bewerben. Die Öffnung des Visums für 30- bis 35-Jährige war (sehr) lange in der Diskussion.
Diese Maßnahmen sind in ‚Schedule 1-Countries or regions, passport conditions and age requirements‘ aufgeführt. In Frankreich ist das Alter nun nicht mehr auf 30 Jahre festgelegt. Dies gilt auch für Irland und Kanada (Altersgrenze 35 Jahre seit Nov 2018).
Die australische Gesetzgebung legt die Altersgrenze für Working Holidays klar fest:
(2) The applicant:
(a) holds a working holiday eligible passport of the kind, or of one of the kinds, specified in a legislative instrument made by the Minister for the purposes of this subclause; and
(b) is aged at least 18 and no more than:
(i) 35; or
(ii) if a younger age is specified in the instrument mentioned in paragraph (a) for the kind of passport the applicant holds—that younger age.
In den Alterstabellen der Verordnung gibt es in Frankreich keine Altersgrenze mehr, die bei 30 Jahren liegt. Wenn in der Tabelle kein Alter mehr angegeben ist, bedeutet dies, dass das WHV für die betreffende Nationalität bei 35 Jahren liegt! Alle 30-Jährigen (bis einschließlich 35 Jahre) können also das Working Holiday Visa-Programm in Anspruch nehmen.
Für Italiener und Dänen
Kurz darauf wurde auch in Italien und Dänemark die Altersgrenze angehoben! Seit Juli 2022 können diese beiden Nationalitäten ein Working-Holiday-Visum bis einschließlich 35 Jahre beantragen.
Für Engländer
Das Free Trade Agreement ist nun in Kraft getreten. Die Altersgrenze für ein Working Holiday Visum in Großbritannien liegt seit Juli 2023 bei 35 Jahren. Inhaber eines britischen Passes können also bis zum Tag vor ihrem 36. Geburtstag einen Antrag auf ein Visum stellen.
Inhaber eines britischen Passes, einschließlich derjenigen, die zuvor mit einem anderen geeigneten Pass mit einem Working Holiday Visum (Unterklasse 417) nach Australien eingereist sind, müssen die festgelegte Arbeitsanforderung der Unterklasse 417 nicht erfüllen, wenn sie sich ab dem 1. Juli 2024 für ein zweites oder drittes Working Holiday Visum bewerben.
So verlängerst du dein Working Holiday Visum in Australien
Personen, die sich derzeit mit einem Working Holiday Visum (Unterklassen 417 oder 462) in Australien aufhalten und über 30 Jahre alt sind, können sich für ein zweites oder drittes Jahr Visum bewerben, wenn sie aus Frankreich, Irland, Kanada, Italien, Dänemark und dem Vereinigten Königreich stammen.
Die Verlängerung deines Working Holiday Visums in Australien, entweder Unterklasse 417 oder Unterklasse 462, bietet eine spannende Gelegenheit, deinen Aufenthalt zu verlängern und das Land weiter zu erkunden. Der Prozess erfordert jedoch die Erfüllung spezifischer Kriterien und die Durchführung bestimmter Arbeiten.
Für Inhaber eines Visums der Unterklasse 417 bist du berechtigt, dich für ein zweites Jahr zu bewerben, wenn du während deines ersten Jahres drei Monate (oder 88 Tage) spezifizierte Arbeit in regionalen Gebieten Australiens abgeschlossen hast. Diese Arbeit umfasst oft Landwirtschaft, Fischerei, Bergbau und Bauwesen. Inhaber eines zweiten Visums der Unterklasse 417 können sich für ein drittes Jahr bewerben, indem sie sechs Monate spezifizierte Arbeit in bestimmten regionalen Gebieten während ihres zweiten Jahres durchführen.
Ähnlich gilt für Inhaber eines Visums der Unterklasse 462: Ein zweites Jahr ist möglich, wenn du drei Monate (oder 88 Tage) spezifizierte Arbeit in Nordaustralien in bestimmten Branchen, einschließlich Tourismus und Gastgewerbe, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, abschließt. Wie beim 417-Visum ist auch ein drittes Jahr für 462-Visuminhaber möglich, die während ihres zweiten Jahres sechs Monate spezifizierte Arbeit abschließen.
Quelle: https://www.legislation.gov.au